Immer näher rückt der Start von ELStAM und der Wegfall der Papier-Lohnsteuerkarte. Doch was braucht ein Azubi, wenn er 2012 das erste Dienstverhältnis in seinem Leben hat?
Grundsätzlich muss jeder neue Angestellte zur ordnungsgemäßen Berechnung des Arbeitsentgeltes ein geeignetes Dokument zur Berechnung der Lohnsteuer vorlegen. Nach wie vor ist das 2012 die Lohnsteuerkarte von 2010 oder eine Ersatzbescheinigung.
Zur Vereinfachung ist es jedoch zulässig, dass ledige Auszubildende, die ihre Ausbildung im Jahr 2012 beginnen und vorher kein Dienstverhältnis hatten, weder eine Lohnsteuerkarte noch eine Ersatzbescheinigung vorlegen müssen. Diese Azubis können einfach der Steuerklasse 1 unterstellt werden und müssen dem Arbeitgeber lediglich folgende Informationen mitteilen:
Ebenso muss dem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung vorgelegt werden, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Quelle: Elster.de und gehaltsabrechnung.de Redaktion