In unserer 4 teiligen Serie möchten wir Ihnen die zahlreiche gesetzliche Änderungen vorstellen, die 2013 auf Sie zukommen.
«PFLEGE-BAHR»
Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Es gibt bei einem Mindestbeitrag von 10 Euro einen Zuschuss von 5 Euro. Die Zulage wird erstmalig Anfang 2014 rückwirkend für 2013 durch die Versicherungsunternehmen beantragt. Bei Abschluss einer Police wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE
Sie steigt unterschiedlich: In der
Renten- und Arbeitslosenversicherung von 5600 auf 5800 Euro im Westen und von 4800 auf 4900 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Gehaltsgrenze, bis zu der Sozialabgaben fällig werden, von 3825 auf 3937,50 Euro monatlich angehoben.
PFLICHTVERSICHERUNGSGRENZE
Sie steigt bei der gesetzlichen Krankenversicherung von 50 850 auf 52 200 Euro Brutto-Jahresgehalt.
KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG
Das soziale Netz für 175 000 Kunstschaffende und Publizisten wird teurer. Der Abgabesatz erhöht sich von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent. Die Abgabe müssen Unternehmen auf die Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten bezahlen.
Die Zahl der dafür erfassten Verwerter beträgt rund 150 000. Bis Ende
2009 lag der Abgabesatz bei 4,4 Prozent, sank danach auf 3,9 Prozent.
ARBEITSMARKT I
Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wurde angesichts der sich abschwächenden Konjunktur bereits zum 14.
Dezember 2012 auf bis zu zwölf Monate verdoppelt. Dies soll den Unternehmen Planungssicherheit geben und Entlassungen möglichst verhindern.
ARBEITSMARKT II
Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um
50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung
2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen.
Betroffene können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ebenfalls um 50 Euro angehoben wird die Obergrenze für Minijobs: Für sie gilt damit künftig eine Entgeltspanne zwischen
450,01 und 850 Euro. Die höhere Minijob-Grenze kommt auch Frührentnern zugute: Sie dürfen dann bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass dies rentenmindernd angerechnet wird.
ARBEITSMARKT III
In der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie bringen neu vereinbarte Branchenzuschläge Zeit- und Leiharbeitern mehr Geld. Die Zuschläge gleichen nach Angaben des Branchenverbandes IGZ in fünf Stufen und binnen neun Monaten die bisherige Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Stammbelegschaften nahezu aus. Die Staffel beginnt nach der 6. vollendeten Einsatzwoche mit einem Zuschlag von 7 Prozent. In der höchsten Stufe nach neun Monaten beträgt der Zuschlag 31 Prozent.
Quelle: dpa