Die bisherigen Regelungen für die Kurarbeit werden bis 31.3.2012 verlängert. Konjunktur- und Saison-Kurzarbeitergeld wurden gleichgestellt. Ab dem 01.01.2011 entfällt die Konzernklausel, d.h. die volle Erstattung der SV-Beiträge ab dem 7. Monat des Bezuges von Kurzarbeitergeld erfolgt nicht mehr je Betriebsabteilung.