
Der neue Existenzminimumbericht liegt vor. Danach muss der Grundfreibetrag zwingend steigen - ganz im Sinne der Steuerpläne von Union und FDP. Die Opposition wird zumindest in dem Punkt mitziehen.
Anhebung auf 8352 Euro bis 2014
Arbeitnehmer können von 2013 an mit Steuerentlastungen rechnen - unabhängig vom Erfolg der umstrittenen Pläne der schwarz-gelben Koalition. Nach dem neuen Existenzminimumbericht der Bundesregierung muss der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen bis 2014 um insgesamt 348 Euro auf 8352 Euro im Jahr angehoben werden. Damit hätten Arbeitnehmer mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht.
Keine Anhebung des Kinderfreibetrages
Nach dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag, muss der Grundfreibetrag im nächsten Jahr von derzeit 8004 Euro auf zunächst 8124 Euro angehoben werden. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung fällig. Beim Freibetrag für Kinder besteht dem Bericht zufolge für 2013 kein Handlungsbedarf, 2014 könnte es hier minimale Korrekturen geben.
Hintergrund:
Warum es einen Grundfreibetrag gibt
Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist (Existenzminimum), nicht mit Steuern belastet wird. Jeder Bürger hat also ein Recht darauf, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen zu bestreiten. Steigen die Kosten, müssen die Freibeträge ebenfalls angehoben werden. Das Existenzminimum ist nicht nur für jeden Steuerzahler wichtig, sondern auch für Langzeitarbeitslose und andere Bedürftige.
Im Existenzminimumbericht untersucht die Regierung alle zwei Jahre, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind nach dem Grundgesetz vor dem Zugriff des Fiskus geschützt.
Für Arbeitnehmer und Ehepartner gibt es den Grundfreibetrag von derzeit je 8004 Euro. Für jeden darüber hinaus verdienten Euro ist mit steigenden Tarifen ein eigener, höherer Steuersatz fällig. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum auch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt.
Quelle: dpa und gehaltsabrechnung.de Redaktion