Kleine und mittlere Firmen sollen dauerhaft von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung profitieren. Ein am Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf verschafft Kleinunternehmern einen zeitweisen Liquiditätsvorteil. Den Staat kostet diese Maßnahmen unterm Strich kein zusätzliches Geld.
Konkret geht es darum, dass Unternehmen mit bis zu 500 000 Euro Umsatz die Umsatzsteuer erst dann ans... >> mehr