Arbeitnehmer müssen bei Krankheit spätestens nach drei Kalendertagen ein ärztliches Attest vorlegen. Doch der Arbeitgeber kann die Vorlage des Attests auch schon am ersten Arbeitstag verlangen. Das entschied nun das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 3 Sa 597/11), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
In dem Fall hatte eine Arbeitnehmerin vergeblich eine Dienstreise beantragt. Für den entsprechenden Tag meldete si... >> mehr