Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat sich nach dem Stopp des ELENA-Verfahrens davon überzeugt, dass sämtliche personenbezogene Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren.
Die Datenbankschlüssel wurden schon im Dezember gelöscht
Bereits Anfang Dezember 2011 kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes sämtliche Schlüssel für die ELENA-Daten durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vernichtet, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte. Die ELENA-Daten galten bereits zu diesem Zeitpunkt als juristisch gelöscht.
Die ELENA-Daten sollen auch physikalisch gelöscht werden
Ebenso haben sich alle Beteiligten am ELENA-Verfahren darauf verständigt, dass die Daten auch physikalisch gelöscht werden sollen. Zu diesem Zweck wurde ein Verfahren entwickelt, die den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse entspricht. Die Daten sollten bei der Zentralen Speicherstelle aber auch bei der Registratur Fachverfahren ordnungsgemäß gelöscht werden.
Daten jetzt wirklich gelöscht
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konnte sich jetzt davon überzeugen, dass die Löschung der ELENA-Daten erfolgreich durchgeführt wurde und diese auch physikalisch nicht mehr vorhanden sind.
Quelle: Pressemitteilung BfDI und Onlineredaktion gehaltsabrechnung.de
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