
Die Krankenkassenbeitragssätze wurden bereits bundesweit vereinheitlicht. Im Bereich der Umlagesätze unterscheiden sich die Krankenkassen aber nach wie vor. Das bedeutete zum einen mehr Aufwand in der Lohnabrechnung, da nach wie vor alle Krankenkassen mit den jeweiligen Sätzen vorgehalten werden mussten. Zum anderen gab es für die Arbeitgeber die Chance durch die Wahl der günstigeren Krankenkasse durch den Arbeitnehmer die Kosten zu verringern.
Durch das sogenannte Umlageverfahren U1 und U2 werden Unternehmen vor den Kosten durch Krankheit und Mutterschaft abgesichert. Die Arbeitgeber zahlen dafür jeden Monat einen Beitrag an diese Pflichtversicherung. U1 steht dabei für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und U2 für Mutterschaft.
Am Umlageverfahren U1 müssen Unternehmen bis 30 Arbeitnehmer teilnehmen. Die Umlagehöhe richtet sich nach dem Einkommen aller Beschäftigten. Die Krankenkasse erstattet dann bis zu 80 % der Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen der Krankheit. Ebenfalls seit 2006 müssen alle Unternehmen am Umlageverfahren U2 (Mutterschaft) teilnehmen. Für den Beitrag zahlen die Krankenkassen ein einkommensabhängiges Mutterschaftsgeld.
Nach einem Gesetzentwurf soll die Umlageversicherung ab 2013 neu organisiert werden. Der Schwellenwert für U1 soll auf 20 Arbeitnehmer sinken. Außerdem soll eine zentrale Umlagekasse die Abwicklung mit einheitlichen Umlagesätzen übernehmen. Der Einzug soll weiterhin durch die Krankenkasse erfolgen, für geringfügig entlohnte Beschäftigte bleibt es die Knappschaft. Über die Einrichtung von individuellen Erstattungssätzen soll die neue Ausgleichskasse entscheiden.
Kommentar der gehaltsabrechnung.de: Eine Senkung des Schwellenwertes auf Unternehmen bis 20 Arbeitnehmer wird nicht jeden Arbeitgeber erfreuen. Zwar fallen die U1 – Beiträge dann weg, möglicherweise ist die einzelne Belastung im Krankheitsfall aber wesentlich höher. Außerdem werden für etliche Unternehmen die Umlagebeiträge ansteigen, da sie nicht mehr in den Genuss eines möglichen aktuell günstigeren regionalen Umlagesatzes kommen. Die letzte Unterscheidungsmöglichkeit bei der Wahl einer Krankenkasse entfällt. Erfreuen wird es die Lohnabrechner, da sie nur noch mit einem für alle Arbeitnehmer einheitlichen Umlagesatz rechnen müssen.