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Keine Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen
28.07.2010
Arbeitnehmer können nicht ohne weiteres Aufgaben ablehnen, die sie in religiöse Gewissenskonflikte bringen. Das hat das Arbeitsgericht Freiburg entschieden (Az.: 13 Ca 331/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt. Eine Angehörige der Zeugen Jehovas darf sich demnach nicht einfach mit dem Verweis auf ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit weigern, eine Fastnachtsfeier vorzubereiten.
In dem Fall sollte eine Auszubilde mehr
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